Angebote der  Beschäftigungstherapie 

  • Hauswirtschaftliche Arbeiten in der Einrichtung
  • Hausmeisterarbeiten
  • Kleinere Tischlereiarbeiten
  • Fahrradwerkstatt


Am 03. Mai 2008 wurde die UN – Behindertenrechtskonvention von den Teilnehmerländern gemeinsam ratifiziert. „ Niemand darf ausgegrenzt werden“, dies ist der Leitsatz der umfangreichen Konvention. Die Teilhabe am gemeinschaftlichem Leben muss für behinderte Menschen in allen Lebensbereichen möglich sein, nicht nur in Randbereichen. Das Schlagwort „ Integration“ wird ersetzt durch den Begriff „ Inklusion“.  Dabei wird kein Unterschied zwischen Art und Schwere der Behinderung gezogen. Allen soll die Welt der Nicht – Behinderten in gleicher Vielfalt offen stehen. Barriereschranken, vor allem in den Köpfen, sollen fallen. Diesen Gedanken nehmen wir in der Beschäftigungstherapie in unserer Einrichtung auf. Wir beschränken uns hierbei auf Menschen, die an einer seelischen Erkrankung leiden, welche sie dazu gebracht hat, ihren ursprünglichen Lebensweg zu verlassen. Aufgrund der chronifizierten Verlaufsform sind sie gezwungen, dauerhaft mit diesen Erkrankungen zu leben und haben dadurch den Status eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen erlangt.


Öffnungszeiten


Montag -  Freitag

7:00 Uhr - 15:00 Uhr